Gesundheit

Ruhepausen im Job

Arbeitszeitgesetz

GDN - Pausen bauen Ermüdung ab, sorgen dafür, dass weniger Fehler gemacht werden und reduzieren das Unfallrisiko. Welche Regeln gibt es im betrieblichen Alltag beim Umgang mit Ruhepausen?
Die Grundregeln sind im Arbeitszeitgesetz zu finden. Im § 4 werden die Ruhepausen ausführlich behandelt. Bei Erwachsenen muss ab mehr als sechs Stunden Arbeitszeit mindestens eine Pause von 30 Minuten eingehalten werden. Bei Arbeitszeiten von mehr als neun Stunden wird eine Pausenzeit von 45 Minuten vom Gesetzgeber gefordert. Ruhepausen können bei Bedarf in mehrere Pausen von jeweils mindestens 15 Minuten unterteilt werden. Eine Regel gibt es unbedingt zu beachten: Pausen vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende erfüllen die gesetzlichen Forderungen nicht. Häufig kommt es im Betriebsalltag vor, dass Mitarbeiter aus unterschiedlichen Gründen die Mittagspause durcharbeiten möchten und dafür früher in den Feierabend gehen wollen. Das ist gesetzlich gesehen nicht möglich.
Jugendliche unter 18 Jahren sind besonders zu betrachten. Die maximale unterbrechungsfreie Arbeitszeit beträgt viereinhalb Stunden. Bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden Arbeitszeit sind 30 Minuten Pause verpflichtend. Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit fallen 60 Minuten Pause an.

In allen Betrieben mit einem Betriebsrat hat der beim Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen mitzubestimmen. Anhand der sehr detaillierten Regelungen wird deutlich, wie wichtig dem Gesetzgeber die Gesunderhaltung der Mitarbeiter ist. Unternehmen sollten auf die Einhaltung der Vorgaben im eigenen Interesse achten, damit möglichst wenig Mitarbeiter erkranken.
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