Sport

Kriminologe fordert Freigabe von Dopingmitteln

Fahrradfahrer
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der renommierte Gießener Kriminologe Arthur Kreuzer spricht sich vehement gegen eine Ausweitung des Strafrechts aus, um dopende Sportler zu belangen. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z./Freitagsausgabe) kritisiert er die Gesetzentwürfe der Grünen und Bayerns: "Sonst der Terrorabwehr dienende Verfolgungsmaßnahmen - Durchsuchung, Beschlagnahme, Telefonüberwachung, Untersuchungshaft, Kronzeugenregelung - sollen sich gegen dopende Sportler richten." "Spitzen- und Leistungssport unterliegen prägenden gesellschaftlichen Zwängen", schreibt Kreuzer in der F.A.Z. Diese lassen Doping als unausweichlich, gegen Vermeidungsmaßnahmen weitgehend immun erscheinen.
Hochleistungssport fügt sich der Maxime der Leistungssteigerung. Man greift allenthalben zu Arznei- und Suchtmitteln, um Leistungen zu verbessern, physische oder psychische Schwächen zu beseitigen", meint der Kriminologe in der F.A.Z. "Solche Desillusionierung lässt weit eher Forderungen nach dem Rückzug des Staates aus der finanziellen Förderung des Spitzensports plausibel erscheinen. Da kein Land Vorreiter sein will, sollte auf europäischer Ebene eine solche Initiative ergriffen werden. Die Verantwortung ist zurückzugeben an Sportorganisationen. Deren Sanktionen - Sperren, Aberkennung von Titeln, Rückzahlung von Preisgeldern und Fördermitteln, Vertragsstrafen - sind weitaus angemessener als staatliche Strafen, die wegen bloßen Eigendopings ohnehin nie greifen würden." Kreuzer schließt: "Wir brauchen keinen weiteren aussichtslosen, kostenträchtigen, schädlichen "Krieg gegen Doping? nach dem weitgehenden Versagen des "Kriegs gegen Drogen"." Drogenbesitz und Konsumenten würden heute entkriminalisiert, das sei auch verfassungsgerichtlich abgestützt. Konsum und ihm vorausgehender Besitz geringer Mengen von Drogen müssen straffrei bleiben nach dem Prinzip der Straflosigkeit eigenverantwortlicher Selbstgefährdung. "Das würde ebenso für Besitz und Anwendung von Doping-Stoffen gelten, sogar noch stärker, da sie nicht wie ein Joint in der Gruppe weitergereicht werden."
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